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Institut für Musikforschung

Bachelor

Der Bachelor-Studiengang Musikwissenschaft

Der am Institut für Musikforschung angebotene Bachelor-Studiengang Musikwissenschaft zeichnet sich durch eine Modulstruktur aus, die es ermöglicht, das Fach in seiner ganzen thematischen Breite kennenzulernen. In der Kombination musikhistorischer, musiksystematischer, ethnomusikologischer und musiktheoretischer Module wird den Studierenden ein Überblick über die Vielgestaltigkeit von Musik als Kunst, Medium und kulturelle Praxis vermittelt, der für das Berufsleben und für eine Vielzahl von Master-Studiengängen qualifiziert. Die im Rahmen der modularisierten Grundausbildung geschaffene Wahlfreiheit erlaubt zugleich eine individuelle Schwerpunktbildung.

Das Bachelor-Studienfach Musikwissenschaft kann am Institut für Musikforschung in vier verschiedenen Ausprägungen studiert werden: Als Ein-Fach-Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten, als Hauptfach im Umfang von 120 ECTS-Punkten, als Hauptfach im Umfang von 75 ECTS-Punkten und als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten.
Informationen zu den vier verschiedenen Ausprägungen, den jeweils zu belegenden Modulen und deren Prüfungsleistungen in der aktuellen Version nach ASPO 2015 finden Sie hier:

Die grafischen Verlaufempfehlungen helfen bei der Orientierung darüber, welche Module in welchem Semester am günstigsten belegt werden können:

Prüfungsordnung, Modulhandbücher und Fachspezifische Bestimmmungen

Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO 2015)

Modulhandbücher und FSBs auf der Seite des Prüfungsamts (insgesamt). Direkte Links zu den Dokumenten finden Sie bequemer hier:

Fachspezifische Bestimmungen (FSB, Version 2015), darin sind jeweils die Studienfachbeschreibungen (SFB) als Anhang enthalten:
BA 180 ECTS, 120 ECTS, 75 ECTS, 60 ECTS.

Modulhandbücher (Version 2015): BA 180 ECTS, 120 ECTS, 75 ECTS, 60 ECTS.

Qualifikationsziele des BA-Studiengangs Musikwissenschaft.

Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung von STA 1–3
Was zur Prüfungsanmeldung der "Studienbegleitenden Arbeitsgruppen" STA 1–3 zu beachten ist.

Hinweise und Vorlagen für die Bachelor-Thesis
Merkblatt zur Bachelor-Thesis (ASPO 2015).
Muster-Titelblatt für die Bachelor-Thesis
Muster-Schlusserklärung für die Bachelor-Thesis

Gerne beraten wir Sie persönlich. Bitte wenden Sie sich an Dr. Martin Dippon
(martin.dippon@uni-wuerzburg.de)

Anrechnung von Leistungen

Wenn bereits ein Musikstudium oder ein anderes Studium mit musikbezogenem Inhalt absolviert oder teilabsolviert wurde, können 
Module aus diesem Studium im BA-/MA-Studium Musikwissenschaft angerechnet werden, sofern die Inhalte äquivalent sind. Voraussetzung ist dazu die Vorlage des Transcript of Records.

Die Anrechnung muss innerhalb des Verwaltungszeitraums des ersten in Würzburg absolvierten Semesters erfolgen, im  Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester bis zum 30. September.

Für eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater AOR Dr. Martin Dippon. Das Formular zur Leistungsanrechnung finden Sie hier https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/allgemeine-infos-fuer-studierende/anrechnungen-von-leistungen/"

Nachteilsausgleich

Die Julius-Maximilians-Universität steht mit ihren Studienangeboten allen geeigneten Studienbewerbern offen und bemüht sich seit der HRK-Konferenz 2009 unter dem Motto "Eine Hochschule für alle" auf verschiedenen Ebenen um den Abbau von Barrieren und das Ermöglichen von Chancengleichheit und Teilhabe.

Für die Studiengänge des Bachelor-Studiengangs Musikwissenschaft gelten sowohl die Sonderregelungen für Studierende mit Kind als auch die Sonderregelungen für Studierende mit chronischer Erkrankung, länger andauernder oder ständiger Behinderung (ASPO §26). Um die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu berücksichtigen und ihnen ein adäquates Studium an der JMU zu ermöglichen, wurde zudem die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) eingerichtet. Neben weiterführenden Informationen und Beratungsangeboten finden Sie auf der Website von KIS alle Fakten zum Thema Nachteilsausgleich sowie das zugehörige Antragsformular ("Antrag auf Nachteilsausgleich"). Über den Antrag entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Basis der vorgelegten Unterlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne persönlich an an Dr. Martin Dippon
(martin.dippon@uni-wuerzburg.de).

Prüfungsausschuss

Vorsitzende/r:    Prof. Dr. Fabian Moss
Vertreter/innen:  Dr. Oliver Wiener
                              Dr. Hansjörg Ewert

Studiengangskoordinator/in: Dr. Martin Dippon
Qualitätsbeauftragter: Dr. Oliver Wiener