Corona-News
Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzen hat die Universität beschlossen, die aktuell bestehende Maskenpflicht für die am 25.04.2022 beginnende Vorlesungszeit in Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen vorerst beizubehalten. Somit besteht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in Gebäuden und geschlossenen Räumen der Universität weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, außer ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen kann sicher eingehalten werden. Im Speziellen gilt keine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske am festen Sitz- und Stehplatz sowie für Vortragende etwa im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren und Tagungen, sofern der Mindestabstand zuverlässig gewahrt wird.