Intern
    Lehrstuhl für Musikpädagogik

    Anrechnung von Leistungen

    Wenn bereits ein Musikstudium oder ein anderes Studium mit musikpädagogischen/musikdidaktischen Inhalten absolviert oder teilabsolviert wurde, können 
    Module aus diesem Studium im BA-/MA-Studium Musikpädagogik oder im Didaktikfachstudium Musik (GS/MS/SO) angerechnet werden, sofern die Inhalte äquivalent sind. 

    Die Anrechnung muss innerhalb des Verwaltungszeitraums des ersten in 
    Würzburg absolvierten Semesters erfolgen, im  Wintersemester also bis 
    zum 31. März, im Sommersemester bis zum 30. September.

    Für eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden 
    Sie sich bitte an Dr. Monika Unterreiner. Das Formular zur Leistungsanrechnung sowie weitere Informationen zu Unterlagen, Modalitäten und Deadlines finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes

    Zur Anrechnung von bereits erstellten wissenschaftlichen Abschlussarbeiten als Zulassungarbeit s. Punkt 5 des vom Prüfungsamt bereitgestellten Informationsblattes. Am Lehrstuhl für Musikpädagogik zur Anerkennung berechtigte Personen sind Prof.in Dr. Eva Verena Schmid und Dr. Monika Unterreiner. Auch im Falle einer Anrechnung ist die Erstellung eines neuen Gutachtens sowie eine Neubewertung notwendig. Die Neubewertung kann grundsätzlich von der Erstbewertung abweichen.

    Zur Anrechnung von Dissertationen, Bachelor- oder Masterarbeiten als Bachelor- oder Masterarbeit nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Prof.in Dr. Eva Verena Schmid auf. Eine (Teil-) Anrechnung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Thema und Methodik der anzurechnenden Arbeit der Studienfachausprägung vor Ort (BA-/MA-Musikpädagogik der JMU Würzburg) entsprechen.