Intern
Institut für Musikforschung

MA Musikwissenschaft (120/45 ECTS)

Konzept

Das Konzept unseres Studienganges „Master of Arts (Musikwissenschaft)“ ist geprägt von der Idee der Freiheit und Individualität des Studierens.

Eine transparente Struktur bietet Orientierung, ohne Regulierung aufzuzwingen. Der umfangreiche Wahlpflichtbereich (65 ECTS) bietet auf in der Regel drei Semester verteilt 24 wissenschaftliche Module sowie ein berufspraktisches Modul und ein Fremdfachmodul, das die Anrechnung von Studienleistungen aus einem anderen Fach ermöglicht. Aus diesen insgesamt 26 Modulen, deren Angebot garantiert ist, ist der Erwerb der Mindest-ECTS notwendig. Die Auswahl von mindestens 15 Lehrveranstaltungen wird empfohlen. Die Wahlfreiheit zwischen den angebotenen Modulen unterliegt keinen Einschränkungen. Im Pflichtbereich (25 ECTS) ist die regelmäßige Teilnahme am Institutskolloquium in der Regel während des ersten bis dritten Semesters verpflichtend.

Die 24 wissenschaftlichen Module sind fünf Bereichen zugeordnet. Diese sind nicht nach Ausschnitten aus dem Gegenstandsbereich des Faches Musikwissenschaft definiert, sondern unter dem übergeordneten Gesichtspunkt der wechselnden wissenschaftlichen Perspektiven (historisch, kompositionstechnisch, kulturell und interkulturell, ästhetisch und intermedial, sozial und psychologisch), unter denen der Gegenstand des Faches behandelt werden kann. Diese einfache Struktur erlaubt es, das Studium individuell an der ganzen Breite des Faches auszurichten oder ein Profil mit selbstgewählten Schwerpunkten zu entwickeln. Die Qualifikationsziele des Studiengangs nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse gemäß der Kultusministerkonferenz vom 16.2.2017 sind hier aufgeschlüsselt.

Ein Modul entspricht einer Lehrveranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden (SWS), deren Form (Vorlesung/Seminar) nicht festgelegt ist. Die benotete Teilnahme (mit Hausarbeit) erbringt 15 ECTS, das Bestehen (mit Protokoll, Referat oder einem kurzen Text) 5 ECTS. Weitere 30 ECTS entfallen auf die Abschlussprüfung (20 ECTS Master-Thesis, 10 ECTS Abschlusskolloquium) in der Regel im vierten Semester.

Unsere Empfehlung für den Studienverlauf:
Im ersten bis dritten Semester jeweils fünf Wahlpflichtveranstaltungen plus Institutskolloquium,
im vierten Semester Master-Thesis und Abschlusskolloquium.

Der Studienbeginn ist zum Winter- wie Sommersemester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

Lehrveranstaltungen

Vergangene, aktuelle und jeweils gegen Semesterende künftige Lehrveranstaltungen finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität Würzburg -> Online-Vorlesungsverzeichnis -> oben rechts Semester wählen -> Philosophische Fakultät -> Musikwissenschaft -> Master.

Dozentinnen und Dozenten des MA Musikwissenschaft

AOR Dr. Martin Dippon

AOR Dr. Hansjörg Ewert (Musiktheorie)

Prof. Dr. Juniper Hill (Ethnomusikologie)

PD Dr. Michael Kube (Musik der europäischen Neuzeit, LS-Vertretung)

Jun.-Prof. Dr. Fabian Moss (Digitale Musiphilologie und Musiktheorie)

Prof. Dr. Elena Ungeheuer (Musik der Gegenwart)

AR. Dr. Oliver Wiener

Darüber hinaus wird das Lehrangebot regelmäßig durch Lehraufträge und Gastvorträge bereichert.

Prüfungen, Benotung, Gewichtung der Leistungen

Das Konzept der Prüfungen folgt dem Ziel, deren Zahl zugunsten einer bestmöglichen Betreuung möglichst gering zu halten und den Studierenden vom Beginn des Studienverlaufs an eine Kontrolle ihrer Leistung zu gewährleisten.

120-ECTS-Variante: Von den belegten Modulen werden bei der 120-ECTS-Variante in der Regel 12 geprüft, fünf beim 45-ECTS-Nebenfach. Bei drei Modulen erfolgt die Prüfung mittels einer benoteten schriftlichen Hausarbeit, zwei davon im Wahlpflichtbereich (freie Wahl durch die/den Studierenden), eine im Pflichtbereich (Institutskolloquium). Die übrigen neun Modulprüfungen, bei denen die Prüfungsform variabel ist, bleiben unbenotet („bestanden/nicht bestanden“).

45-ECTS-Variante: Von den belegten Modulen werden in der Regel fünf geprüft. Bei zwei Modulen erfolgt die Prüfung mittels einer benoteten schriftlichen Hausarbeit. Die übrigen drei Modulprüfungen, bei denen die Prüfungsform variabel ist, bleiben unbenotet („bestanden/nicht bestanden“).

Die im Studienverlauf erworbenen Modul-Noten werden zusammen gegenüber der Abschlussprüfung gleich gewichtet; letztere setzt sich aus der Abschlussarbeit (Master-Thesis) und dem Abschlusskolloquium zusammen, die im Verhältnis 2:1 gewichtet werden.

Einen Überblick über die Qualifikationsziele, Module, Belegungspflichten, Prüfungsleistungen und Bildung der Gesamtnote finden Sie unten bei "Downloads und Links".

Bewerbung und Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung:
1) Abgeschlossenes Hochschulstudium (in der Regel Bachelor 180 ECTS oder gleichwertiger Abschluss) oder unmittelbar bevorstehender Abschluss, wobei mindestens 120 ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung und der endgültige Abschluss spätestens zur Rückmeldung zum dritten Semester nachgewiesen werden müssen,
2) mindestens 10 ECTS in Modulen aus den Bereichen historische und/oder systematische Musikwissenschaft und/oder Ethnomusikologie sowie mindestens weitere 20 ECTS in Modulen aus den Bereichen Musikwissenschaft und/oder Musikpädagogik und/oder einem anderen Musikfach (z. B. Instrumental-, Vokal- oder Theoriebereich).

Es findet keine Eignungsprüfung statt.

Bewerben Sie sich mit Ihrem deutschen Studienabschluss direkt online über das Bewerbungsportal für Masterstudiengänge.
Bewerbungsphase für das Wintersemester: Ende Mai bis 15. Juli.
Bewerbungsphase für das Sommersemester: Ende November bis 15. Januar.

Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss wenden sich bitte an das Service Centre InterNational Transfer.

Anrechnungen von Leistungen

Wenn bereits ein Musikstudium oder ein anderes Studium mit musikbezogenem Inhalt absolviert oder teilabsolviert wurde, können 
Module aus diesem Studium im BA-/MA-Studium Musikwissenschaft angerechnet werden, sofern die Inhalte äquivalent sind. Voraussetzung ist dazu die Vorlage des Transcript of Records.

Die Anrechnung muss innerhalb des Verwaltungszeitraums des ersten in Würzburg absolvierten Semesters erfolgen, im  Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester bis zum 30. September.

Für eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater AOR Dr. Martin Dippon. Das Formular zur Leistungsanrechnung finden Sie hier https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/allgemeine-infos-fuer-studierende/anrechnungen-von-leistungen/"

Nachteilsausgleich

Die Julius-Maximilians-Universität steht mit ihren Studienangeboten allen geeigneten Studienbewerbern offen und bemüht sich seit der HRK-Konferenz 2009 unter dem Motto "Eine Hochschule für alle" auf verschiedenen Ebenen um den Abbau von Barrieren und das Ermöglichen von Chancengleichheit und Teilhabe.

Für den Master-Studiengangs Musikwissenschaft gelten sowohl die Sonderregelungen für Studierende mit Kind als auch die Sonderregelungen für Studierende mit chronischer Erkrankung, länger andauernder oder ständiger Behinderung (ASPO §26). Um die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu berücksichtigen und ihnen ein adäquates Studium an der JMU zu ermöglichen, wurde zudem die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) eingerichtet. Neben weiterführenden Informationen und Beratungsangeboten finden Sie auf der Website von KIS alle Fakten zum Thema Nachteilsausgleich sowie das zugehörige Antragsformular ("Antrag auf Nachteilsausgleich"). Über den Antrag entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Basis der vorgelegten Unterlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne persönlich an an Dr. Martin Dippon
(martin.dippon@uni-wuerzburg.de).

Berufsperspektiven

Der Bereich der Wissenschaftlichen Kulturpraxis innerhalb des Master Musikwissenschaft befindet sich im Aufbau. Die Betreuung von Praktika ist in Form eines anrechnungsfähigen Wahlpflichtmoduls in das Studienfach integriert

Orientierende Informationen zu Berufsperspektiven für Musikwissenschaftler finden Sie auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung der Universität Würzburg.

Weiterführende Informationen zu Berufsperspektiven für Musik- bzw. allgemein Geisteswissenschaftler/innen bieten Ihnen unter anderem das Career Centre der Universität Würzburg (Berufsfelder für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler) und die Arbeitsagentur (Berufsinformation Musikwissenschaftler/in).

Downloads und Links

ASPO, Fachspezifische Bestimmungen, Qualifikationsziele und Modulhandbücher

Orientierungshilfen zum Studienablauf (Verlaufsempfehlungen)

Anrechnung von Prüfungsleistungen

  • Formblatt zur Anrechnung von Prüfungsleistungen: siehe Downloadbereich beim Prüfungsamt

Master-Abschlussprüfung

Master-Zeugnis

  • Antrag auf Ausstellung eines Master-Zeugnisses nebst Merkblatt: siehe Downloadbereich beim Prüfungsamt

Ansprechpartner

Für die Beratung zum MA-Studiengang Musikwissenschaft wenden Sie sich bitte an AR Dr. Martin Dippon.

Für Anrechnungsfragen, Prüfungsanmeldungen, Zulassungsangelegenheiten etc. ist der Prüfungsausschuss des Studienfaches Master Musikwissenschaft zuständig:    

Vorsitzende/r:       Prof. Dr. Elena Ungeheuer
Stellvertreter/in:   Dr. Wiener Oliver
                                Dr. Ewert Hansjörg

Studiengangskoordinator/in: Dr. Martin Dippon
Qualitätsbeauftragte/r: Dr. Oliver Wiener